Zahnaufhellung Bleichen

Die Zahnaufhellung oder das Bleaching (von englisch to bleach ‚bleichen‘) ist eine Methode, um menschliche Zähne aus kosmetischen oder ästhetischen Gründen aufzuhellen.

Geschichte
Es hat in den wohlhabenden Schichten seit Jahrhunderten Versuche gegeben, Zähne aufzuhellen. Dabei wurden bis in die Gegenwart oft Mittel eingesetzt, die ohne Wirkung blieben, die Zähne schädigten oder wenig praktikabel waren (Urin von Mensch und Tier,Säuren, verschiedene andere Chemikalien). Heute können Zähne wirkungsvoll, praktikabel und substanzschonend aufgehellt werden. Die meisten Studien zeigen: Vorausgesetzt, es werden pH-neutrale Präparate eingesetzt und sachgemäß angewendet, sind bei Zahnaufhellung keine Zahnschäden zu befürchten, und Nebenwirkungen halten sich in Grenzen

Wer darf Bleachen
Als Mittel zum Zähnebleichen, die Wasserstoffperoxid enthalten, dürfen Patienten und geschultes Personal Produkte mit höchstens 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid-Gehalt verwenden. Die Anwendungen mit höherer Peroxid-Konzentration wird von Zahnärzten durchgeführt. NeEU-Kosmetik-Verordnung

Gründe für die Zahnaufhellung
Man unterscheidet zwischen bleichenden Maßnahmen, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden (zu denen auch die Zahnästhetik gehört) und kosmetischen Verbesserungen.

Bleaching aus medizinischer Indikation
Medizinisch indiziert kann ein Bleaching von Zähnen sein, die durch Zahnschmelzdefekte ein unnatürliches Aussehen haben. Ebenso kann eine Zahnaufhellung von wurzelkanalbehandelten Zähnen indiziert sein, die sich aufgrund ihrer Devitalität dunkel verfärbt haben. Farbgebende Stoffe können in den Zahnschmelz und das Dentin eingelagert worden sein, was durch ein Bleaching verbessert werden soll. Eine medizinische Notwendigkeit ist möglicherweise aus psychologischen Gründen gegeben: Zahnverfärbungen können belastend wirken.

Kosmetisches Bleaching
Wie bei den meisten kosmetischen Eingriffen ist für die Patienten das aktuelle Schönheitsideal beziehungsweise „Abweichungen“ davon motivierend. Kosmetisches Bleaching wird zur Aufhellung einer natürlichen, aber dunkleren Zahnfarbe angewandt. Leistungen, die ohne therapeutische Zielsetzung erbracht werden, sind − im Gegensatz zu Heilbehandlungen − umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer muss bei diesen Leistungen im Rahmen der Rechnungslegung gegenüber dem Patienten ausgewiesen werden, sofern nicht die Ausnahme der Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG in Betracht kommt.

Durch das Bleichen kann die natürliche Zahnfarbe etwa um eine Stufe der Farbskala aufgehellt werden.