Zahnextraktion Chirurgische

Als Extraktion (lat. ex-trahere „herausziehen“; Synonym: Exodontie) wird in der Zahnmedizin die Entfernung eines Zahnes ohne operativen Eingriff bezeichnet. Ist zur Zahnentfernung eine Schnittführung und gegebenenfalls die Bildung eines Schleimhautperiostlappens erforderlich, handelt es sich um eine Osteotomie (Operative Zahnentfernung).

Die Extraktion erfolgt in der Regel unter einer Lokalanästhesie in Form einer Infiltrations- oder Leitungsanästhesie.

Absolute Indikationen

Relative Indikationen

Nach Abszessbildung extrahierter, stark geschädigter Zahn 36 bei nicht zur Wurzelspitzenresektion bereitem Patienten

  • Starke Zerstörung der Zahnhartsubstanzen (Zahnschmelz, Dentin), wenn eine Zahnerhaltung mittels Zahnfüllungen oder Krone nur noch auf Zeit möglich ist.
  • Der Patient lehnt zahnerhaltende Maßnahmen ab, muss aber dennoch von seinen Schmerzen befreit werden.
  • Der Patient kann sich die Kosten für notwendige zahnerhaltende Maßnahmen (zum Beispiel eine Krone) finanziell nicht leisten (soziale Indikation).
  • Es besteht ein Missverhältnis zwischen Zahn- und Kiefergröße, so dass nicht alle Zähne ausreichenden Platz finden: systematische Extraktionstherapie nach Hotz im Rahmen einer Kieferorthopädischen Behandlung.[1]
  • In seltenen Fällen als Ausgleichsextraktion, wenn in der gegenüberliegenden Kieferhälfte ein Zahn fehlt und eine (Mittellinien)-Verschiebung vermieden werden soll (zum Beispiel: es fehlt der Zahn 35: der Zahn 45 wird im Rahmen einer Ausgleichsextraktion entfernt.)[2]