Zahn Impaktierter

Der Weisheitszahn (Synonyma Dritter Molar, lat.: Dens sapiens, Dens serotinus, „spät kommend“) ist von der Mitte aus gezählt der achte Zahn im menschlichen Gebiss. Normalerweise hat ein Mensch vier Weisheitszähne, in jedem Gebissquadranten einen.

Die Entfernung eines Zahnes erfolgt durch eine Lockerung des Zahnes in seinem Zahnfach. Hierzu wird der Zahn langsam und mit dosierter Kraft mittels eines Hebels oder einer Zange hin- und her bewegt, wodurch der Alveolarknochen gedehnt und die Alveole erweitert wird. Bei einwurzligen Zähnen kann ergänzend eine Drehbewegung durchgeführt werden, wodurch die Sharpey-Fasern, an denen der Zahn in der Alveole aufgehängt ist, reißen.

Extraktion
Viele Weisheitszähne stehen regulär in der Zahnreihe. Sie lassen sich erforderlichenfalls wie andere Zähne extrahieren. Im Unterkiefer ist in der Region des Kieferwinkels der Knochen kompakt und bukkal dicker, wodurch sich die Alveole nicht so leicht aufweiten lässt. Im Oberkiefer ist der den Weisheitszahn umgebende Knochen spongiös. Das erleichtert eine Extraktion.

Operative Zahnentfernung
Die Osteotomie (operativen Entfernung) eines Weisheitszahnes erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung durch einen chirurgisch versierten Zahnarzt, einen Oralchirurgen oder einen Kieferchirurgen. Bei sehr ängstlichen Patienten kann auf deren Wunsch in entsprechend ausgerüsteten Arztpraxen eine Analgosedierung durchgeführt werden, die den Patienten beruhigt und dessen Wahrnehmung reduziert.

Ist eine besonders schwierige Zahnentfernung zu erwarten oder kann durch eine Leitungs- oder Infiltrationsanästhesie ein schmerzloser Eingriff nicht gewährleistet werden, kann auch eine Vollnarkose in Betracht gezogen werden. In Fällen, in denen alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung entfernt werden sollen, wird eine Vollnarkose erwogen.

Eine operative Entfernung erfolgt durch eine Schnittführung auf dem Kieferkamm, gegebenenfalls mit einem sogenannten Entlastungsschnitt nach bukkal. Nachdem der Knochen beziehungsweise der Zahn ganz oder teilweise durch ein Wegklappen des Zahnfleisches freigelegt worden ist, wird erforderlichenfalls der den Zahn bedeckende Knochen mittels einer Knochenfräse (Lindemannfräse) unter Kühlung mit einer physiologischen Kochsalzlösungweggefräst. Die Öffnung muss so groß sein, dass der Zahn hindurch passt.

Wenn der Zahn sehr fest im Kiefer verankert ist, der Zahn im Kiefer verlagert ist oder die Extraktionsöffnung zu klein ist, kann es erforderlich sein, den Zahn vor seiner Entfernung im Kiefer durchzutrennen. Wird der Weisheitszahn als Zahnkeim schon vor seinem Durchbruch operativ entfernt, so spricht man von einer Germektomie. Die entstandene Wunde wird durch chirurgische Nähte verschlossen.